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Dr. Sigrun Simon

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Die Daten der Patienten und Interessenten und anderer Auftraggeber oder Vertragspartner (einheitlich bezeichnet als „Patienten“) werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeiten, um ihnen gegenüber vertragliche oder vorvertragliche Leistungen zu erbringen.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.

Zu den verarbeiteten Daten gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Patienten (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, erworbene Produkte, Kosten, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

In Rahmen der Leistungen können ferner besondere Kategorien von Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, hier insbesondere Angaben zur Gesundheit der Patienten, ggf. mit Bezug zu deren Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, verarbeitet werden. Hierzu wird, sofern erforderlich, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a. DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung der Patienten eingeholt und die besonderen Kategorien von Daten ansonsten zu Zwecken der Gesundheitsvorsorge auf Grundlage des Art. 9 Abs. 2 lit h. DSGVO, § 22 Abs. 1 Nr. 1 b. BDSG verarbeiten.

Sofern für die Vertragserfüllung oder gesetzlich erforderlich, werden die Daten der Patienten im Rahmen der Kommunikation mit medizinischen Fachkräften, an der Vertragserfüllung erforderlicherweise oder typischerweise beteiligten Dritten, wie z.B. Labore, Abrechnungsstellen oder vergleichbare Dienstleister, sofern dies der Erbringung unserer Leistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO dient, gesetzlich gem. Art. 6 Abs. 1 lit c. DSGVO vorgeschrieben ist, den Interessen der Patienten an einer effizienten und kostengünstigen Gesundheitsversorgung als berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO dient oder gem. Art. 6 Abs. 1 lit d. DSGVO notwendig ist, um lebenswichtige Interessen der Patienten oder einer anderen natürlichen Person zu schützen oder im Rahmen einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7 offenbart oder übermittelt.

Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie Umgang mit etwaigen Gewährleistungs- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich ist, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.